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NIS2 Compliance FAQ – Was deutsche Unternehmen jetzt wissen müssen

Was ist NIS2? (Kurzdefinition)

NIS2 steht für "Network and Information Security Directive 2" – die zweite Generation der EU-Richtlinie für Cybersicherheit. Sie ersetzte 2023 die NIS1-Richtlinie von 2016 und gilt seit dem 6. Dezember 2025 als deutsches Gesetz (NIS2UmsuCG), eingebettet in das reformierte BSI-Gesetz (BSIG).

 

Der Kern: Cybersicherheit wird Chefsache. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, verbindliche Meldepflichten und Lieferkettensicherheit sind keine Empfehlungen mehr, sondern Gesetz.

Bin ich betroffen?

Betroffen sind Unternehmen, die kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllen:
 

  • Mitarbeiterzahl: Mindestens 50 Vollzeitäquivalente

  • Jahresumsatz ODER Jahresbilanzsumme: Mindestens 10 Millionen Euro

  • Sektor: Tätig in einem der 18 regulierten Sektoren (siehe unten)

Die 18 regulierten Sektoren im Überblick:

Tipp:
Das BSI stellt einen kostenlosen Online-Betroffenheitscheck unter bsi.bund.de bereit. Nutzen Sie diesen als ersten Orientierungspunkt – eine verbindliche Einordnung ersetzt er nicht.

 

Auch wenn Ihr Unternehmen selbst unter den Schwellenwerten liegt, kann NIS2 Sie indirekt betreffen: Als Zulieferer oder IT-Dienstleister eines betroffenen Unternehmens werden Sie über Lieferkettenpflichten in die Pflicht genommen.

Sie wissen noch nicht, ob Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen ist?

Wir prüfen das kostenlos und unverbindlich. Jetzt Erstcheck anfragen:

Was sind die fünf Kernpflichten?

01

Governance & Risikomanagement    

GF muss Cybersicherheit aktiv steuern, genehmigen und dokumentieren. Nicht delegierbar.

03

Vorfallmeldung (3-Stufen)

24h: Fruehwarnung ans BSI 
72h: Detailbericht
30 Tage: Abschlussbericht

05

Schulungen & Awareness    

GF und Mitarbeiter müssen regelmäßig zu Cyberrisiken geschult werden

02

Technische Schutzmassnahmen

Zugangskontrolle, Verschluesselung, Patch-Management, Schwachstellenmanagement, MFA

04

Lieferkettensicherheit

Sicherheitsanforderungen an Lieferanten und IT-Dienstleister vertraglich verankern    

Was passiert bei Verstoss? (Sanktionen & Haftung)

Wichtiger Hinweis zur Haftung

Unkenntnis schützt nicht. Gemäß §38 BSIG ist die Geschäftsführung persönlich verpflichtet, NIS2-Massnahmen zu kennen, zu genehmigen und zu überwachen. Das ist vergleichbar mit der Arbeitssicherheitspflicht – keine technische Aufgabe, die man vollständig delegieren kann.

Die 6-Schritte-Roadmap zur NIS2-Compliance

Häufig gestellte Fragen zu NIS2

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